Blindennotenschrift

Blindennotenschrift
Blindennotenschrift,
 
taktile Notenschrift, die die 1825 von L. Braille erfundene abtastbare 6-Punkte-Schrift (Blindenschrift) zur Grundlage hat. In sinnvoller Umgestaltung werden mithilfe der oberen vier Punkte die sieben Stammtöne von c bis h als Achtelnoten dargestellt. Die unteren zwei Punkte dienen zur Bezeichnung der übrigen Notenwerte. Anstelle eines Notenschlüssels werden die Akkorde dargestellt. Ein zu übertragendes Stück wird in Abschnitte von etwa 8 bis 12 Takten eingeteilt; bei Klavierstücken wird für die linke und die rechte Hand getrennt geschrieben, sodass der Blinde sich das Stück in Einzelschritten einprägen und zusammensetzen muss.

Universal-Lexikon. 2012.

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